HAUSORDNUNG

Haus- und Parkplatzordnung Schloss Heeren

  • 1 Allgemeines

  • Bitte beachten Sie, dass Sie sich auf dem Gelände eines Baudenkmals befinden, und dass es sich dabei um ein Privatgelände handelt. Um Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten und Ihre Sicherheit auf dem Gelände dieses Kulturerbes zu gewährleisten, bitten wir Sie folgende Hinweise zu beachten: Bei Fragen jeglicher Art wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter von Schloss Heeren. Das gesamte Gelände (Schloss und Park) steht unter Denkmalschutz und darf nicht verändert werden. Es handelt sich um ein Schlossensemble mit einem Parkgelände, welches Treppen und abschüssige Wege aufweist.
    Die Veranstaltungsräume im Schloss Heeren sollen vorwiegend für gesellschaftliche und andere Veranstaltungen (Trauungen, Tagungen etc. ) genutzt werden.

  • 2 Zutritt und Vermietung

  • Zutritt haben natürliche und juristische Personen
    Die Vermietung der Räume erfolgt durch die von Plettenberg & Timm Event GbR. Voraussetzung für die Vermietung ist dabei der Abschluss eines schriftlichen Nutzungsvertrages (Mietvertrag). Eine Untervermietung wird ausgeschlossen. (siehe auch unsere AGB)

  • 3 Behandlung der Einrichtung

  • Helfen Sie uns, das Ensemble von Schloss Heeren sauber zu halten.
    Im gesamten Schloss ist das Rauchen nicht gestattet. Bitte nutzen Sie die ausgewiesenen Raucherbereiche.
    Das Jugendschutzgesetz ist zu beachten. Rauchen und Trinken von Alkohol, das schließt den Kauf, Handel und Konsum mit ein, unter 16 Jahren ist verboten. Das Besitzen, Kaufen, Handeln und Konsumieren sämtlicher anderer Drogen ist strengstens für alle untersagt.
    Zum Schutz der historischen Böden ist es nicht gestattet das Schloss mit „Pfennigabsätzen“ zu betreten.
    Das Verzehren von mitgebrachter Nahrung und von Getränken ist auf dem gesamten Schlossgelände untersagt. 
    Abbrennen offener Feuer und Grillen sind untersagt.
    Das Streuen von Reis, Konfetti und Naturblüten etc. ist auf dem gesamten Gelände nicht gestattet.
    Bitte beachten Sie, dass das Mitführen und Nutzen von Wanderstöcken oder anderen Stöcken in der Vorburg und dem Schloss nicht erlaubt ist. Dies gilt natürlich nicht für medizinische Gehhilfen.
    Das Mitführen von Hunden oder anderen Tieren ist im Schloss und den Außengeländen nicht erlaubt.
    Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Besucher. Belästigungen oder Gefährdungen von Personen sind zu unterlassen. Zuwiderhandlungen können von uns als Hausfriedensbruch geahndet werden.
    Waffen oder waffenähnliche Gegenstände sind strengstens verboten.

  • 4 Lärm

  • Jeder Mieter und Nutzer ist dafür verantwortlich, dass vermeidbarer Lärm im gesamten Gebäude und dem Außengelände unterbleibt.
    Bei Feiern und anderen Veranstaltungen sollen alle Mitmieter und Gäste rechtzeitig informiert werden.

  • 5 Sicherheit

  • Wir weisen Sie auf mögliche Unebenheiten oder Stolperkanten hin, die sowohl innerhalb der Gebäude, als auch im Freigelände auftreten können. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie dafür um Verständnis, dass wir für durch einfache Fahrlässigkeit verursachte Sach- und Personenschäden keine Haftung übernehmen können. Das Betreten des Geländes von Schloss Heeren und des umliegenden Parkgeländes geschieht deshalb auf eigene Gefahr. Besonders beim Verlassen der Wege bitten wir um erhöhte Aufmerksamkeit, damit Sie sich auf teilweise unwegsamem Gelände nicht gefährden oder verletzen.
    Bitte beachten Sie, dass auf einigen Flächen und Wegen kein oder nur eingeschränkter Winterdienst erfolgt.
    Treppen, Flure und Fluchtwege sowie die vorhandenen Feuerlöscher sind grundsätzlich freizuhalten. Das Lagern von feuergefährlich verursachenden Stoffen ist auf dem gesamten Gelände untersagt.
    Die Verwendung von offenem Licht oder Feuer ist verboten oder nur nach Genehmigung und Absprache mit der von Plettenberg & Timm Event GbR erlaubt.
    Bei Auslösung eines Alarms sind sofort alle Tätigkeiten zu unterbrechen und das Gebäude über die gekennzeichneten Rettungswege zu verlassen. Dem Personal ist hierbei unbedingt und sofort Folge zu leisten.

  • 6 Fahrzeuge

  • Fahrzeuge sind auf dem dafür vorgesehenen Parkplatz vor der Einfahrt von Schloss Heeren abzustellen. Für Besucher von Veranstaltungen kann in Ausnahmefällen (Brautpaar) ein Stellplatz im Innenhof zur Verfügung gestellt werden.
    Hier gilt es, beim Abstellen des Fahrzeuges den Anweisungen der Sicherheitsbeauftragten der Betreiberin Folge zu leisten. Das Abstellen von Fahrzeugen im Bereich der Fluchtwege, vor Ausgängen, Grünflächen und auf Feuerwehrzufahrten ist untersagt. Die Betreiberin haftet nicht für während der Parkdauer eingetretene Schäden.
    In der Allee muss eine Zufahrt von 3 Metern (Rettungsgasse) gewährleistet sein. Bei Zuwiderhandlungen werden die falsch parkenden Fahrzeuge auf Kosten des Fahrzeughalter abgeschleppt!

  • 7 Aufsicht

  • Zur Aufsicht Verpflichtete (Lehrer, Gruppenleiter o.ä. ) sowie Erziehungsberechtigte sind für das angemessene Verhalten von Kindern und Jugendlichen, die sich in ihrer Begleitung befinden, verantwortlich.

  • 8 Foto, Video und Tonaufnahmen

  • Das Fotografieren sowie das Filmen sind für private Zwecke grundsätzlich erlaubt. Dies gilt jedoch nicht für Sonderausstellungen. Alle nicht ausschließlich privat genutzten Foto-, Ton- und Filmaufnahmen bedürfen einer schriftlichen Genehmigung durch die von Plettenberg & Timm Event GbR. Auf die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts wird hingewiesen. Das Fotografieren im Rahmen von Pressearbeit ist in Abstimmung mit der von Plettenberg & Timm Event GbR gestattet. Die Kulisse für Fotoaufnahmen beschränkt sich auf den Innenhof des Schlosses und der angrenzenden Schlossterrasse am Trauzimmer. Das Betreten des eingefriedeten Schlossparks ist nicht gestattet.

  • 9 Haftung

  • Die Benutzung des Inventars, der Geräte und der Räume des Schlosses Heeren sowie deren Besuch geschieht auf eigene Gefahr. Eine Haftung der von Plettenberg & Timm Event GbR sowie ihrer Bediensteter für Schäden irgendwelcher Art, die den Mietern, Nutzern, den Veranstaltern, Ihren Mitgliedern und Besuchern aus Anlass der Benutzung der Räume erwachsen, sind ausgeschlossen.
    Die Benutzung des Parks geschehen ebenfalls auf eigene Gefahr.
    Die von Plettenberg & Timm Event GbR haftet nicht, wenn Garderobe, Fahrzeuge oder sonstige Gegenstände abhanden kommen oder beschädigt werden.
    Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf von dem Schloss zu vertretende Verletzungen ihrer Verkehrssicherungspflicht, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
    Die Überlassung der Räume und Einrichtungen erfolgt ohne Gewähr für deren Beschaffenheit. Siehe auch unsere AGB.

  • 10 Aufsichtspersonal

  • Das Aufsichtspersonal der von Plettenberg & Timm Event GbR handelt im Auftrag der Geschäftsführung. Es ist angewiesen darauf zu achten, dass alle Punkte dieser Hausordnung beachtet werden. Aus diesem Grund ist allen Anweisungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten. Werden die Hausordnung oder die Anweisungen des Aufsichtspersonals nicht befolgt, kann der oder den betreffenden Person(en) durch eine(n) Beauftragte(n) der von Plettenberg & Timm Event GbR der weitere Aufenthalt auf Schloss Heeren untersagt werden. Besuchern, die sich wiederholt nicht an die Hausordnung und an die Weisungen des Aufsichtspersonals halten, kann des weiteren Hausverbot erteilt werde